Mehr Chancen, mehr Pflichten, mehr Präzision
13. BNV-Kongress am 13. und 14. Mai 2022 in Kassel
Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet zur Prüfung des Trennvermögens nach
Cannabisfahrten. Die neuen "Beurteilungskriterien" öffnen die Möglichkeit zu
Kontrolliertem Trinken trotz hochproblematischer Vorgeschichte und fordern mehr
Transparenz bei den Fahreignungsfördernden Interventionen. Schön, dass
Corona im Frühling 2022 ein physisches Zusammentreffen und Diskutieren erlaubt.
Kongress-Programm, Referenten
Änderungen vorbehalten!
Freitag, 13.05.2022
- Jürgen Brenner-Hartmann. Beurteilungskriterien 4. Auflage - Wesentliche Neuerungen im Überblick
- Jürgen Brenner-Hartmann. Hypothese FFI - Fahreignungsfördernde Interventionen. Neues Kapitel in den BK 4
- Thomas Wagner. Abstinenz oder kontrolliertes Trinken? Eine evidenzbasierte Betrachtung bei alkoholauffälligen Kraftfahrern aus dem Blickwinkel der Fahreignungsbegutachtung
- Rüdiger Born. Kontrolliertes Trinken bei A2 - Fahreignungsfördernde Interventionen
- Frank Mußhoff. Alkoholkonsummarker im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik
- Simone Klipp. Safety Performance Indicators (Alkohol und Regelbefolgung)
- Yvonne Muffert. Erfahrungen mit Cannabiskonsumenten in der Begutachtung nach 24a-Auffälligkeiten – Trennvermögen, Trennbereitschaft und das Nutzen von Fristen
Samstag, 14.05.2022
- Ruth Sarah Born, Christoph Schneider. Erkennen von Traumatisierung und deren potentielle Bearbeitung durch Verkehrspsychologen
- Anita Müller. „Psychotalk 4.0“ – Alter Wein in neuen Schläuchen oder neue Anforderungen auch für Sie als TherapeutInnen? Das psychologische Untersuchungsgespräch in der Neuauflage der Beurteilungskriterien
- Konrad Reschke. Verhaltenstherapeutische Standardmethoden und neue Techniken für die verkehrspsychologische Intervention
- Udo Kranich. Entwicklungspotenziale der Verkehrspsychologie - Ergebnisse einer Expertenbefragung
- Karl-Friedrich Voss. Die Leistungsfähigkeit und deren Beeinträchtigung durch das lückenhafte Verständnis einer Aufgabe
Die Teilnahme am kompletten Kongress wird voraussichtlich mit 13 Fortbildungsseinheiten für VerkehrspsychologInnen und 12 Fortbildungsseinheiten für PsychotherapeutInnen bewertet sein.
Kongressgebühren und Anmeldebedingungen
Hier ein Anmeldeformular.