Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 5 - BNV Verkehrspsychologen - Wortlaut: Klassen Erteilung, Fahrgastbeförderung
Anlage 5 FeV

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Im folgenden finden Sie den Wortlaut der Anlage 5 zur Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV)

mit Stand vom 01.09.1999 (Formatierung kann vom Originaltext abweichen)

Anlage 5

(zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5)

Eignungsuntersuchungen für Bewerber
und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen
Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  1. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser Anlage vorzulegen.
  1. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:

a) Belastbarkeit,
b) Orientierungsleistung,
c) Konzentrationsleistung,
d) Aufmerksamkeitsleistung,
e) Reaktionsfähigkeit,

erfüllen.

Die zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten Verfahren müssen nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sein.

Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 15 durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 oder eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu führen

  • von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1,DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
  • von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D,D1, DE und D1E ab dem 50. Lebensjahr,
  • von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr.
  1. Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

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