Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4 FeV - BNV Verkehrspsychologen - Drogen Konsum, Alkohol, Betäubungsmittel, Cannabis
Anlage 4 FeV

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Auszug aus der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Stand 01.10.99



Eignung oder bedingte Eignung


Klassen A, A1, B, BE, M, L, T

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF

9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel

9.1 Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis

nein

nein

9.2 Einnahme von Cannabis

9.2.1 Regelmäßige Einnahme von Cannabis

nein

nein

9.2.2 Gelegentliche Einnahme von Cannabis

ja
wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktivwirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust

ja
wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktivwirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust

9.3 Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen

nein

nein

9.4 missbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen

nein

nein

9.5 nach Entgiftung und Entwöhnung

ja
nach einjähriger Abstinenz

ja
nach einjähriger Abstinenz

9.6 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln

9.6.1 Vergiftung

nein

nein

9.6.2 Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß

nein

nein


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Anlage 4 FeV - Auszug aus der Fahrerlaubnis-Verordnung - Alkohol, Betäubungsmittel und Cannabis: Drogen Konsum