Auszug aus der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Stand 01.10.99
|
Eignung oder bedingte Eignung |
|
|
Klassen A, A1, B, BE, M, L, T |
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF |
9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel |
|
|
9.1 Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis |
nein |
nein |
9.2 Einnahme von Cannabis |
|
|
9.2.1 Regelmäßige Einnahme von Cannabis |
nein |
nein |
9.2.2 Gelegentliche Einnahme von Cannabis |
ja |
ja |
9.3 Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen |
nein |
nein |
9.4 missbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen |
nein |
nein |
9.5 nach Entgiftung und Entwöhnung |
ja |
ja |
9.6 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln |
|
|
9.6.1 Vergiftung |
nein |
nein |
9.6.2 Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß |
nein |
nein |