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Leistungstests, Fahrerlaubnisse

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Leistungstests für Kraftfahrer, Fahrerlaubnisse für Busse/Taxis

Kraftfahrer, die eine Fahrerlaubnisse für Busse oder Taxis haben wollen, müssen seit dem 01.01.99 zusätzliche Anforderungen erfüllen. Nähere Informationen finden sie beispielsweise bei der Straßenverkehrsbehörde Hamburg oder der Begutachtungsstelle in Bremen. Den Text der Anlage 5, der diesen Aspekt regelt, finden Sie hier.

Entscheidend ist für viele Kraftfahrer eine zusätzliche Untersuchung, die auch Leistungsaspekte erfasst (Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung) Sie wird bei Fahrerlaubnisinhabern oder Bewerbern für Klassen D, D1, DE, D1E sowie für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durchgeführt und umfasst folgende Bereiche:

a) Belastbarkeit,
b) Orientierungsleistung,
c) Konzentrationsleistung,
d) Aufmerksamkeitsleistung,
e) Reaktionsfähigkeit,

Bei dieser Untersuchung müssen bestimmte Leistungswerte erreicht werden. Werden diese Standardwerte nicht erreicht, können trotzdem Kompensationsmöglichkeiten bestehen - diese Überprüfung erfordert normalerweise den Einsatz entsprechender Verkehrspsychologen. Das genaue Verfahren ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, bitte wenden Sie sich an Ihre Führerscheinstelle.

Der BNV hat eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gegründet, die ihre Ergebnisse demnächst auf dieser Seite vorstellen wird.


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