Drogen Konsum? Führerschein Ungeeignetheit! - Cannabis und MPU - Weitere Drogen? Medizinisch-Psychologischen Untersuchung!
Drogen und Führerschein

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Cannabis, dann MPU - Drogen-Konsum und Führerschein Ungeeignetheit

Die folgenden Informationen sollen einen ersten, groben Überblick über das Thema Haschisch und Führerschein geben, eine differenzierte und auf den Einzelfall bezogene Behandlung erfordert in aller Regel eine Beratung bei einem Fachmann für diesen Bereich, es gibt auch keine einfachen Rezepte oder eindeutige Grenzwerte. Unsere grundlegende Empfehlung heißt: Sowie Konsum von BTM-Drogen aktenkundig ist, sofort einen Rechtsanwalt möglichst auch einen Verkehrspsychologen aufsuchen, um die im Einzelfall geeignete Strategie zu klären! Jede Haltung nach dem Motto: "Ich lass mir meinen Joint nicht verbieten, solange andere saufen und trotzdem den Führerschein haben!" mag zwar identitätsstiftend sein, führt aber mit ziemlicher Sicherheit über kurz oder lang zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Im Themenbereich (illegale) Drogen und Führerschein muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen dem Problem der

Fahrtüchtigkeit meint die (kurzfristige) Beeinträchtigung durch die Wirkung der Drogen, Ungeeignetheit das Risiko, dass jemand am Straßenverkehr teilnimmt, der dafür nicht die nötigen Voraussetzungen mitbringt.

Die Frage der Fahrtüchtigkeit wird für die unterschiedlichen illegalen Drogen durchaus differenziert in der Literatur behandelt, bei der Frage der Ungeeignetheit gilt grob gesprochen folgendes Schema. Dabei ist zu beachten, dass nur der momentane Stand der Rechtssetzung und Verwaltungspraxis dargestellt wird, ob dieses fachlich und juristisch Bestand haben wird, wird durchaus auch in Fachkreisen kontrovers diskutiert (siehe Literatur zu Drogenproblemen).

Die Ungeeignetheit wird in der neuen Fahrerlaubnisverordnung also schwerpunktmäßig als ein durch Krankheit verursachter Mangel angesehen. Unter diesem Gesichtspunkt wird damit auch der Konsum illegaler Drogen schwerpunktmäßig unter dem Aspekt Sucht behandelt. Ein Auszug aus der Anlage 4 der FeV verdeutlicht dies.

Die jetzige Rechtslage ist noch neu und harrt der Ausgestaltung (oder Korrektur) durch Gerichte und Verwaltungspraxis. Grob kann man aber folgende Fälle unterscheiden:

Als weitere Grundlage sind die neuen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrer-Eignung zu nennen, die mit kleinen Änderungen die oben dargestellt Linie konkretisieren. Der für die Drogenfrage wichtige Abschnitt ist dort unter der Nummer 3.12.1 zu finden.

In der Praxis schält sich (abhängig vom jeweiligen Bundesland) folgendes Verfahren heraus: Wer Anlass für den Verdacht bietet, Haschisch zu konsumieren (meist werden den Straßenverkehrsämter Verstöße gegen das BTM ohne direkten Zusammenhang zum Straßenverkehr bekannt), der muss sich einer oder mehrerer Blutproben/Urinkontrollen/Haarproben unterziehen (ärztliche Untersuchung als niedrigschwelligerer Eingriff). Findet sich hier Zeichen eines aktuellen Konsums oder einer hohen Dosis, die auf Dauerkonsum hinweist, gilt dies als Nicht-Ausräumen eines Eignungszweifels und damit als Anlass, jemand zum einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) zu schicken. Dort landen nun wiederum nur diejenigen, den es offenbar nicht gelungen ist, einen Beweis für eine zumindest punktuelles Clean-Sein zu liefern (denn sonst hätten sie den Drogentest bestanden), sie konsumieren also entweder regelmäßig oder haben einen Kontrollverlust (nicht mal für den Führerschein können Sie auf den Joint verzichten) - damit sinkt die Chance, an dieser Stelle des Verfahrens mit einem kontrollierten Konsum die Fahrerlaubnis zu behalten oder wiederzukommen, praktisch auf Null...

Noch einmal: Dies ist ein grobes, in der Entwicklung begriffenes, regional unterschiedlich praktiziertes und auch vom jeweiligen Gutachter abhängiges Verfahren - aber die Richtung scheint sich zu verfestigen. Gute weiterführende Literatur finden Sie in: Krüger, Hans-Peter (Hrsg.): Drogen im Straßenverkehr - ein Problem unter europäischer Perspektive. Lambertus, Freiburg 2000, Besprechung auf unseren Seiten.


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