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Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen Selbstdarstellung |
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Informationen über den BNV Der
„Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen“ (BNV) ist die
Vereinigung freiberuflich tätiger Verkehrspsychologen außerhalb von Trägern
von Begutachtungsstellen für Fahreignung. Er ist ein eingetragener Verein mit
Sitz in Hamburg. Im Verband ist der Wille zur Förderung sicherer Mobilität
gepaart mit den Charakteristika eines Berufsverbands. Die Verbandsmitglieder beraten in
allen Fragen, die verkehrspsychologische Kompetenz erfordern, speziell bei
Fragen im Zusammenhang mit Erwerb und Sicherung einer Fahrerlaubnis sowie bei
Zweifeln an der Kraftfahreignung. Sie sind überwiegend therapeutisch
qualifizierte Diplom-Psychologen, die in eigener Praxis oder in Zusammenschlüssen
mit Kollegen schwerpunktmäßig im Bereich der Verkehrspsychologie tätig sind. Sie arbeiten dabei interdisziplinär
mit anderen Berufsgruppen zusammen und unterwerfen sich in ihrer Arbeit einer
Reihe von Standards. Dazu gehört die Verpflichtung, nach der „Selbstverständniserklärung“
zu arbeiten, die der Arbeitskreis „Klinische Verkehrspsychologie“ des
Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen erarbeitet hat und die
unter anderem das Vermeiden von Verkehrsauffälligkeiten als Ziel verkehrstherapeutischer
Maßnahmen, klare Trennung von Therapie und Begutachtung, Akzeptanz des Systems
von Fahreignungsbegutachtung, therapeutische Qualifikation und Überprüfung der
eigenen Arbeit festschreibt. Zu den Arbeitsprinzipien gehört weiterhin die
Orientierung an den berufsrechtlichen und berufsethischen Standards der Sektion
Verkehrspsychologie des BDP. Und schließlich gehören dazu die Entwicklung
eigener, inhaltlicher Qualitätsstandards. Zum
fachlichen Austausch und zur Weiterbildung hat der BNV sich in vier regionalen
Arbeitskreisen organisiert sowie im Jahr 2004 einen Kongress
veranstaltet. Der Kongress hatte über hundert Teilnehmer, von denen viele aus
angrenzenden Arbeitsgebieten wie Fahreignungsbegutachtung, Forschung oder Recht
stammten. Zur Wirksamkeitskontrolle hat
der BNV mit Hilfe des Kraftfahrtbundesamtes die Legalbewährung von gut 700
Klienten überprüft, die nach teils massiven Verkehrsverstößen eine
Verkehrstherapie bei einem Verbandsmitglied absolviert hatten. In einem Zeitraum
von drei Jahren haben nur 3,3% dieser Therapierten (23 Personen) erneut
Verkehrsverstöße begangen, die zu einer Fahrerlaubnisentziehung führten. Somit bieten Mitglieder des BNV die Gewähr, einen
effektiven Beitrag zur Verkehrssicherheit durch die Durchführung individueller
Rehabilitationsmaßnahmen für auffällige Kraftfahrer zu leisten, die von
fachlicher Kompetenz, wissenschaftlicher Fundierung und nachprüfbaren Ergebnissen
gekennzeichnet sind. Darüber hinaus bieten sie durch ihre dezidierte Unabhängigkeit
von Begutachtungsstellen den Kraftfahrern die Gewähr, dass sie sich an eine
neutrale, unabhängige Einrichtung wenden. Über die skizzierten Arbeitsfelder
hinaus sind im BNV auch Verkehrspsychologen vertreten, die sich mit
Arbeitsfeldern außerhalb der klinisch geprägten Rehabilitation beschäftigen,
so dass wir interessierten Einrichtungen oder Personen bei der Suche nach
Ansprechpartnern für alle Fragen der Verkehrssicherheit zur Verfügung stehen. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse „http://www.bnv.de“
– dort finden Sie auch die jeweils aktuelle Mitgliederliste. |
Impressum und Kontaktinformation BNV e.V.:BNV - Dipl.-Psych. Rüdiger Born, Geschäftsführer - Börnestr 34 - 22089 Hamburg - Telefon: 040 -27 87 38 10 - Info@bnv.de |