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Grundsätzlich gilt, dass ein
Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung drei unterschiedliche Ergebnisse
haben kann:
- Es kann positiv sein (der typische Satz lauten: "Es ist
nicht zu erwarten, dass Herr/Frau X auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol
führen wird") - dann können Sie mit diesem Gutachten unbesorgt zu der
Fahrerlaubnisbehörde gehen.
- Es kann negativ mit Nachschulungsempfehlung sein (typischer
Satz: "Es ist zu erwarten, dass Herr/Frau X auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter
Alkohol führen wird, bei der Art der festgestellten Eignungsmängel besteht aber die
begründete Aussicht, daß diese durch die Teilnahme an einem Kurs für
verkehrsauffällige Kraftfahrer beseitigt werden können"). In diesem Fall erkundigen
Sie sich bitte bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde, welche so genannten "Maßnahmen mit
Rechtsfolgen" in ihrem Umkreis von wem angeboten werden. Im Regelfall sind dies Kurse
in Gruppenform an einigen Abenden, durch die Kosten in Höhe von ca. 400,--
€ entstehen..
Nehmen Sie regelmäßig teil, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. die dann (wenn
alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind) zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis führt.
- Es kann negativ ohne konkrete Empfehlung sein ("Es ist
zu erwarten, dass Herr/Frau X auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol führen
wird"). In diesem Fall empfehlen wir dringend, sich an einen kompetenten
Verkehrspsychologen, der möglichst unabhängig von der Untersuchungsstelle sein sollte zu
wenden, um sich über weiter Möglichkeit beraten zu lassen, da nur Fachleute vor Ort die
konkreten weiteren Schritte angemessen einschätzen können. Die Liste der BNV-Mitglieder finden Sie hier.
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