Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen

Nach negativem Gutachten

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Grundsätzlich gilt, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung drei unterschiedliche Ergebnisse haben kann:

  • Es kann positiv sein (der typische Satz lauten: "Es ist nicht zu erwarten, dass Herr/Frau X auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol führen wird") - dann können Sie mit diesem Gutachten unbesorgt zu der Fahrerlaubnisbehörde gehen.
  • Es kann negativ mit Nachschulungsempfehlung sein (typischer Satz: "Es ist zu erwarten, dass Herr/Frau X auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol führen wird, bei der Art der festgestellten Eignungsmängel besteht aber die begründete Aussicht, daß diese durch die Teilnahme an einem Kurs für verkehrsauffällige Kraftfahrer beseitigt werden können"). In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde, welche so genannten "Maßnahmen mit Rechtsfolgen" in ihrem Umkreis von wem angeboten werden. Im Regelfall sind dies Kurse in Gruppenform an einigen Abenden, durch die Kosten in Höhe von ca. 400,-- € entstehen.. Nehmen Sie regelmäßig teil, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. die dann (wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind) zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis führt.
  • Es kann negativ ohne konkrete Empfehlung sein ("Es ist zu erwarten, dass Herr/Frau X auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol führen wird"). In diesem Fall empfehlen wir dringend, sich an einen kompetenten Verkehrspsychologen, der möglichst unabhängig von der Untersuchungsstelle sein sollte zu wenden, um sich über weiter Möglichkeit beraten zu lassen, da nur Fachleute vor Ort die konkreten weiteren Schritte angemessen einschätzen können. Die Liste der BNV-Mitglieder finden Sie hier.

 

 


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