Stellungnahme Gründung IMPULS - BNV Verkehrspsychologen - TÜV Verkehrspsychologie - Begutachtung, Nachschulung Therapie
Stellungnahme IMPULS

BNV | Verkehrspsychologen | Sitemap | ≡ Menü

Stellungnahme zur Gründung der IMPULS-GmbH

Wir haben mit Sorge zur Kenntnis nehmen müssen, dass der TÜV Rheinland eine IMPULSE GmbH gegründet hat, deren Ziel es ist, mit Kraftfahrern, deren Fahreignung negativ begutachtet worden ist (u.a. durch Untersuchungsstellen, die vom TÜV Rheinland getragen werden) eine Langzeitmaßnahme mit therapeutischen Charakter durchzuführen.

Wir sehen diese Gründung als hochgradig gefährlich an, da dieses Vorgehen einen Bruch mit der bewährten und politisch gewollten Praxis der Fahreignungsuntersuchung darstellt und Anlass zu der Befürchtung gibt, dass der TÜV Rheinland seine monopolartige Stellung im Bereich der Fahreignungsuntersuchung dazu nutzt, fachlich qualifizierten Anbietern von Maßnahmen vom Markt zu verdrängen.

Hintergrund dieser Entwicklung ist die von Seiten des Gesetz- und Verordnungsgebers verlangte organisatorische und/oder personelle Trennung zwischen Begutachtung und Nachschulung. Dies bezieht sich vorrangig (da die Träger von Untersuchungsstellen bislang nur in diesem Bereich tätig waren) auf die evaluierten Gruppenmaßnahmen mit Rechtsfolgen. Nach Aussagen aus TÜV-Kreisen stellt die Neugründung eine Reaktion auf diese Forderung nach Trennung dar. Allerdings wird unter dem Vorwand der Erfüllung dieser Intention genau das Gegenteil des Angestrebten getan: Es wird nicht eine Trennung der genannten Bereiche dadurch vollzogen, dass beispielsweise durch Lizenzvergabe der evaluierten Modelle auch für andere Träger dieser Markt geöffnet wird, sondern im Gegenteil wird ein bislang vom TÜV Rheinland nicht angebotenes Modell in Bereich Langzeitrehabilitation/Therapie etabliert, in dem Träger von Untersuchungsstellen bislang aus nachvollziehbaren Gründen nicht tätig waren. Damit wird also nicht eine Trennung vollzogen, sondern im Gegenteil eine zusätzliche Vermischung von Aufgabenbereichen erreicht, zudem wird eine wirtschaftlichen Verflechtung, der ja gerade entgegengewirkt werden sollte nicht verringert, sondern sie wird nur verschleiert.

Wir sind überrascht, dass diese systemsprengende Entscheidung offenbar im Alleingang vom TÜV Rheinland durchgepeitscht werden soll. Aus wohlerwogenen Gründen wurde in den letzten Jahren eine streckenweise kontroverse, aber immer offene Diskussion in Fachkreisen über die Balance zwischen Begutachtungsträgern, die unabhängig vom Ergebnis ihrer Begutachtung sein müssen und Einrichtungen geführt, die rehabilitative oder therapeutische Maßnahmen anbieten. Diese Diskussion ist sowohl auf Kongressen, als auch in Fachzeitschriften, als auch in der Sektion Verkehrspsychologie, besonders im Arbeitskreis Klinische Verkehrspsychologie" intensiv geführt worden, ohne dass der TÜV Rheinland nach unseren Informationen dieses neue Modell zur fachlichen Diskussion gestellt hat. Wir erinnern insbesondere an die Forderung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen nach Trennung von Begutachtung und Therapie.

Das Vorgehen des TÜV Rheinland bestärkt uns in unserer Befürchtung, dass hier ein finanzstarker Träger von Untersuchungsstellen mit einer hohen Anfangsinvestition einen durch fachlich qualifizierte Arbeit verschiedener Anbieter gewachsenen Markt übernehmen wird. Die vorliegenden Eckdaten lassen den Schluss zu, dass hier durch den TÜV Rheinland Gewinne aus einem Bereich erzielt werden sollen, den eine Tochter, das Medizinisch-Psychologische Institut zumindest grundsätzlich steuern kann. Aufgrund einer in den letzten Jahren zu beobachtenden stärkeren wirtschaftlicher Ausrichtung der TÜVs insgesamt befürchten wir, dass aufgrund der engen organisatorischen Verflechtung zwischen einer zukünftigen Begutachtungs-GmbH" und einer Therapie-GmbH" Interessenkonflikte nicht auszuschließen sind. Ohne eine vollständige Offenlegung der organisatorischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Verflechtungen zwischen beiden Institutionen wird auch in der Öffentlichkeit kaum der Verdacht auszuräumen sein, dass hier zwei Firmen sich gegenseitig Kunden schaffen. Es erscheint wenig vermittelbar, dass die Begutachtungs-GmbH (bei natürlich weiterhin völlig objektiv erfolgenden negativen Begutachtungen) nicht vorrangig an die Therapie-GmbH verweisen wird. Und es wäre verwunderlich, wenn diese nach erfolgter Maßnahme dann nicht wieder empfehlen, sich einer Nachuntersuchung bei der Begutachtungsstelle aus gleichem Hause zu unterziehen, die natürlich völlig frei von jeglichem Druck sein wird, die Arbeit der eigenen Tochter" positiv zu würdigen. Wir möchten noch einmal betonen, dass wir eine saubere Trennung theoretisch für möglich halten, das Vorgehen des TÜV Rheinland bestärkt aber nicht unsere Hoffnung, dass dies mit aller Kraft und nach transparenten Kriterien angestrebt wird.

Uns erscheint wenig nachvollziehbar, dass die Hoffnung auf eine fachlich kompetente und erfolgreiche Arbeit in eine Gruppe offenbar kurzfristig rekrutierter freiberuflicher Kollegen aus anderen (?) Arbeitsfelder gesetzt wird, die aufgrund eines weder veröffentlichten noch erprobten Konzeptes arbeiten, statt die Zusammenarbeit mit Einzelpraxen und Institutionen zu verstärken, die in diesem Bereich seit Jahren erfolgreich arbeiten, die in die Strukturen der Sektion Verkehrspsychologie des BDP eingebunden sind und ihre Arbeit nicht nur mehrfach auf Kongressen, in Gesprächen und durch Veröffentlichungen vorgestellt haben, sondern den Erfolg z.T. über Legalbewährungen nachgewiesen haben. Hier wird offenbar nicht unter fachlichen, sondern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden.

Empörend finden wir die Tatsache, dass das vorliegende Prospektmaterial in keiner Weise den bundesweit von allen Trägern amtlich anerkannter Untersuchungsstellen zu Recht erhobenen Ansprüchen genügt. Es gehört zu den Grundsätzen seriöser Anbieter, deutlich zu machen, dass es nicht um das Bestehen des Idiotentestes" geht oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern um eine reale Verhaltensänderung. Dass ausgerechnet der TÜV Rheinland unter der behaupteten Zielsetzung, den Grauen Markt unseriöser Testvorbereiter zu bekämpfen, mit Werbematerialien arbeitet, die genau die bekämpften Methoden verwenden, ist schwer erträglich. Hinzu kommt, dass aus den Materialien bis auf eine bundesweite Rufnummern keine Ansprechpartner genannt werden und in keiner Weise deutlich wird, dass es sich hier um eine Tochter des Trägers der Untersuchungsstellen handelt.

Die Unterzeichnenden sind therapeutisch qualifizierte Diplompsychologen, die zum Teil seit vielen Jahren erfolgreich mit verkehrsauffälligen Kraftfahrern arbeiten. Wir sind bis auf wenige Ausnahmen in der Sektion Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen organisiert und arbeiten in dessen Arbeitskreis Klinische Verkehrspsychologie" mit. Wir akzeptieren das etablierte System der Fahreignungsuntersuchung und die Trennung von Begutachtung und Therapie und bemühen uns um eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen amtlich anerkannten Untersuchungsstellen. Nachdem aber alle Versuche gescheitert sind, Verantwortlichen auf verschiedenen Ebenen der TÜV-Organisation die Brisanz dieser Gründung deutlich zu machen, sehen wir uns gezwungen, alle angeschriebenen Institutionen zu bitten, sehr genau die Entwicklung dieser neuen Organisation zu beobachten und strikt darauf zu achten, das die von allen politisch Verantwortlichen gewollte Trennung von Begutachtung und Nachschulung bzw. Therapie nicht durch organisatorische Verflechtungen und wirtschaftliche Interessen unterlaufen wird. Insbesondere sollten allen Versuchen entgegengetreten werden, durch gezielten Empfehlungen an Maßnahmeträger, die mit der eigenen Einrichtung wirtschaftlich verflochten sind, diesen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Dies würde in unseren Augen einen Missbrauch der immer noch monopolartigen Stellung des TÜVs als Träger von amtlich anerkannten Untersuchungsstellen in einigen Bereichen darstellen und die Forderung nach alternativen Trägern erneut aufwerfen.

Zur Information fügen wir ein von uns getragenes Grundsatzpapier bei, dass vom Arbeitskreis Klinische Verkehrspsychologie" erstellt wurde und voraussichtlich demnächst vom Vorstand der Sektion Verkehrspsychologie verabschiedet wird.

Diese Erklärung wurde auf der Gründungsversammlung des BNV mit sehr großer Mehrheit verabschiedet und zudem von einer Reihe von Kollegen bereits im Vorfeld durch ihre Unterschrift unterstützt.


» Berufspolitik
» Pressemeldung nach "Kontraste"
» Brief an StVA
» Brief Ministerien
» Stellungnahme § 70 FeV
» Berufspolitische Aktivitäten


© 1998 - 2020 - BNV e.V.: Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen - BNV Hamburg: Verkehrspsychologie, Verkehrstherapie, MPU-Beratung und MPU-Vorbereitung durch die Verbandsmitglieder, nicht durch den Verband - Impressum
Stellungnahme zur Gründung der IMPULS-GmbH (TÜV Rheinland) - Trennung von Begutachtung und Nachschulung bzw. Therapie