Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen

Berufspolitik

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Der BNV arbeitet in verschiedenen Bereichen berufspolitisch daran, die Rolle von Niedergelassenen Verkehrspsychologen angemessen in gesetzlichen Bestimmungen und Durchführungspraxis zu verankern. Dazu sind die meisten Kollegen in der Sektion Verkehrspsychologie des bdp organisiert und sie arbeiten im Arbeitskreis Verkehrspsychologie der Sektion mit.

Darüber hinaus erstellen wir eigene Pressemitteilungen, halten Kontakt zu den Straßenverkehrsämtern, bauen die Internetpräsenz aus, versorgen unserer Mitglieder mit Informationen über die Entwicklung unseres Arbeitsbereiches.

Eine Entwicklung, die den Ausschlag für die Gründung des BNV gegeben hat und uns seitdem beschäftigt, ist die Tatsache, dass eine Reihe von Trägern von Untersuchungsstellen, vor allem die TÜVs Tochterorganisationen gegründet haben, die für Kraftfahrer, die vor oder nach einer Fahreignungsuntersuchung (in vielen Fällen durch den TÜV) stehen, mehr oder weniger ausgedehnte und gestaffelte Beratungsleistungen anbieten.

Hintergrund dieser Entwicklung ist die Bestimmung in der Anlage 14 zur Fahrerlaubnisverordnung, die festschreibt, daß eine Anerkennung als Begutachtungsstelle erteilt werden kann, wenn u.a die folgende Voraussetzung erfüllt ist:

"  5.  der Träger einer Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht zugleich Träger von Maßnahmen der Fahrausbildung oder von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ist,"

Dies Bestimmung wurde so umgesetzt, dass die größeren TÜV Organisationen Tochtergesellschaften gegründet haben, dies sind:

TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg hat die Tochter IMPULS

TÜV Süddeutschland hat die Tochter PLUS-PUNKT 

TÜV Nord hat die Tochter NORD-KURS

Alle Gesellschaften weisen eine enge Verflechtung mit den Hauptgesellschaften auf, die zuständig sind für die Begutachtung selbst sind (z.T. gleiche Adressen, Personen arbeiten in beiden Firmen, Geschäftsführer sind ehemalige Leiter von Untersuchungstellen, Internet-Seiten sind praktisch identisch etc.).

Hinzu kommt, das diese Einrichtungen nicht nur die bisherigen, gesetzlich verankerten Kurse mit Rechtsfolgen anbieten, sondern eine zunehmende Anzahl von Beratungsangeboten, Seminare, Vorbereitung-Kursen, Langzeitmaßnahmen, Einzelberatungen etc. entwickeln. In der Praxis bedeutet das im Extremfall, das Kraftfahrer eine Beratung machen, in den ihnen empfohlen wird, einen bestimmten Kurs zu besuchen, danach zu einer Untersuchung zu gehen, wenn diese negativ wird, muß noch einmal ein anderer Kurs gemacht werden - und die Kosten für all diese Maßnahmen kommen letztlich der gleichen Hauptorganisation zugute - aber das gleiche natürlich bei strikter Trennung der Interessen ...

Wir sehen daher die gesetzmäßig vorgeschriebene Trennung und Unabhängigkeit von Begutachtung und Nachschulung gefährdet und haben uns in einer Reihe von Stellungnahmen für eine Veränderung eingesetzt, die wichtigsten sind im folgenden dokumentiert:

Darüber hinaus finden Sie eine Stellungnahme des BNV im Rahmen einer Anhörung der Bundesanstalt für Straßenwesen für zukünftigen Handhabung der Anerkennung für Maßnahmen mit Rechtsfolgen und einen Überblick über weitere und geplanten Aktivitäten.

 


Impressum und Kontaktinformation BNV e.V.:

BNV - Dipl.-Psych. Rüdiger Born, Geschäftsführer - Börnestr 34 -  22089 Hamburg - Telefon: 040 -27 87 38 10  - Info@bnv.de