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Brief Ministerien

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Der folgende Brief ist im März 2000 an alle Länderministerien gegangen, die als Aufsichtsbehörden für das Fahrerlaubniswesen fungieren

wir wenden uns an Sie, weil wir als langjährig und erfolgreich arbeitende Verkehrspsychologen mit Sorge eine Entwicklung betrachten, die aus unserer Sicht diametral den politisch gewollten und fachlich begründeten Intentionen der Fahrerlaubnisverordnung zuwiderläuft.

Wie Sie wissen, ist ein Anliegen der neuen FeV, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig eine klare Trennung von Fahreignungsbegutachtung, empfohlenen verhaltensändernden Maßnahmen und anschließender erneuter Begutachtung gewährleistet ist. Hintergrund war die in der Vergangenheit immer wieder geäußerte Befürchtung von betroffenen Kraftfahrern, dass eine fachliche Neutralität und eine von wirtschaftlichen Interessen freie Begutachtung der Fahreignung nicht gewährleistet sei, wenn ein weiteres Arbeitsfeld des Begutachtungsträgers Nachschulungsmaßnahmen sind, über deren ökonomischen Erfolg die Quote der Nachschulungsempfehlungen mit entscheidet.

Leider haben eine Reihe von Begutachtungsträgern diese inhaltlich gemeinte Trennung der beiden Arbeitsbereiche offenbar nur als Anlass einer lediglich formalen Gesellschaftsteilung verstanden. So wurde in Nordrhein-Westfalen die IMPULS-GmbH gegründet, die sich auf Ihren Internet-Seiten (Kopie anbei) offen als Tochter des TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg bezeichnet, also dem Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung. Die Kurse der IMPULS-GmbH werden wieder um ausweislich von Textbausteinen aus Fahreignungsbegutachtungen (Kopien anbei) explizit bei negativ Begutachteten empfohlen, nach glaubwürdigen Berichten von Kraftfahrern, die sich an uns gewandt haben, wird in der mündlichen Empfehlung sogar darauf als einzig erfolgversprechende Maßnahme verwiesen, bzw. liegen nur deren Prospekte vor.

In Bayern wird vom TÜV Süddeutschland ohne Kursempfehlung negativ Begutachteten explizit (z.T. unter Beifügung der entsprechenden Anmeldeformulare) die Teilnahme am Modell Freyung nahegelegt Träger ist wiederum der TÜV. Diese Empfehlung erfolgt ganz offiziell mit dem Briefkopf des MPI Kopie anbei. Dass sowohl die "nützlichen Hilfsangebote der MPI-GmbH und der Pluspunkt GmbH" als weitere Tochter des TÜV Süddeutschland im Rahmen einer Informationsveranstaltungen bei einem Umtrunk nahegelegt werden sollen (Kopie anbei) belegt aus unserer Sicht den Verlust jeglichen Gespürs für die sensible Schnittstelle zwischen einer Begutachtung mit einschneidenden Folgen für betroffene Kraftfahrern und den nötigen Hilfsangeboten.

Im Bereich des TÜV Nord steht mit der NORDKURS GmbH (Geschäftsführer der frühere Leiter der Untersuchungsstellen Kiel, Sitz mit gleicher Adresse wie die Untersuchungsstelle in Hamburg, die Internetseiten www.nord-kurs.de werden direkt auf die TÜV-Seiten geschaltet) eine ähnliche Entwicklung ins Haus.

Wir haben in prinzipieller Unterstützung des in der Bundesrepublik Deutschland etablierten Systems der Fahreignungsbegutachtung seit vielen Jahren in solidarischer und fachlicher Diskussion mit den Kollegen der Untersuchungsstellen darum gerungen, Wege zu finden, ungeeigneten Kraftfahrern Wege und Notwendigkeiten einer realen Verhaltensänderung aufzuzeigen, um sowohl den Interessen der Verkehrssicherheit als auch den Mobilitätswünschen des Einzelnen Rechnung zu tragen.

Mit der aufgezeigten Entwicklung besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass negativ begutachtete Kraftfahrer den Eindruck gewinnen müssen, dass es weniger um eine notwendige Verhaltensänderung geht als darum, den Wünschen der Gutachter nach einer weiteren kostenträchtigen Maßnahme bei dem gleichen Träger nachzukommen. Wir wissen aus unserer therapeutischer Arbeit, wie stark diese Sichtweise wirkliche Veränderungen blockiert und eine reine Zweckanpassung fördert. Zudem erscheint es uns aufgrund der von allen Trägern von Untersuchungsstellen beklagten ökonomischen Schwierigkeiten nicht gewährleistet, dass die Arbeit der Begutachtungs-GmbH und die der Reha/Nachschulungs/Therapie-GmbH, die zudem oft im gleichen Haus und mit langjährig verbundenen Kollegen stattfindet wirklich strikt getrennt bleiben und frei von gegenseitigen (Umsatz-)Erwartungen oder denen der gemeinsamen Muttergesellschaft gehalten werden.

Auf einen anderen gesellschaftspolitisch sensiblen Bereich übertragen befürchten wir eine Entwicklung, bei der die Atomreaktoren-Prüf-Stelle Mängel feststellt, anschließend die eigenen Tochterfirma für die Mängelbeseitigung empfiehlt und deren Arbeit dann anschließend begutachtet. Oder in einem weniger dramatischen Beispiel: Der TÜV betreibt in den gleichen Räumlichkeiten mit früheren Mitarbeitern nicht nur eine KfZ-Prüfstelle, sondern auch noch eine KfZ-Reparatur-Werkstatt.

Ungeachtet einer juristischen Bewertung, die Ihnen als Aufsichtsbehörde vorbehalten sein muss, möchten wir darauf hinweisen, dass durch die dargestellten Tendenzen die Aushöhlung des auch von uns getragenen Prinzips der fachlich begründeten strikten Trennung von Begutachtung und rehabilitativen Maßnahmen droht, die so auch in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt sind.

Wir verkennen nicht, dass auch beim bisherigen System der Empfehlung zu evaluierten Nachschulungsmodellen diese Verquickung von Interessen zu befürchten stand nur ging diesem Modell eine langjährige intensive Erprobungsmaßnahme mit dem Nachweis spezifischer Effekte (siehe Winkler, Jacobshagen, Nickel, 1975) voraus. Erst danach wurden von Seiten der zuständigen Aufsichtsbehörden diese spezifische Form einer Empfehlung genehmigt. Im Gegensatz dazu läuft nach unserem Eindruck momentan die Entwicklung darauf zu, den Untersuchungsstellen der TÜVs eine konkrete Empfehlung mit Namen, Anschrift und Anmeldeformular schon dann zu gestatten, wenn eine Einrichtung lediglich ihre gute Absicht bekundet, eine Evaluation zu machen zumindest, solange es sich um eine TÜV-nahe Organisation handelt. Damit wird in wettbewerbsverzerrender Form die Monopolstellung der Begutachtungseinrichtung ausgenutzt, um Tochterfirmen ökonomische Vorteile zu verschaffen.

Dies ist auch fachlich nicht zu begründen, da andere Einrichtungen mit nachweislich langjährig erfolgreicher Arbeit, die durch entsprechende Veröffentlichungen nachgewiesen ist, in solche Empfehlungen nicht einmal eingezogen sind, während bei BfF-nahen Einrichtungen nicht etwa besonders hohe Anforderungen an die von unabhängiger Seite nachgewiesene Wirksamkeit der Kurse gestellt werden, sondern offenbar bloße Absichtserklärungen ausreichen uns sind jedenfalls aus einschlägigen Veröffentlichungen oder Kongressen keine wissenschaftlich fundierten Ergebnisse beispielsweise über das Konzept von IMPULS bekannt.

Bezeichnenderweise sind diese Entwicklungen in Ländern besonders ausgeprägt, in denen keine Alternative zu den von den TÜVs getragenen Untersuchungsstellen existieren, es besteht also die Gefahr, dass ein Begutachtungsmonopol noch durch ein Beratungs-, Nachschulungs- und Therapiemonopol ergänzt wird.

Der Eindruck einer langfristig angelegten Strategie zur Verwischung der Notwendigkeit einer klaren Funktionstrennung und einer Interessen unabhängigen wissenschaftlich seriösen Beurteilung wird noch dadurch verschärft, dass parallel zu der skizzierten Entwicklung die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie erfolgt ist. Diese wird den Anspruch erheben, Entwicklungen des Fachgebietes wissenschaftlich zu beurteilen. Von den 10 Gründungsmitgliedern sind oder waren 8 selbst als Begutachter der Fahreignung tätig oder arbeiten in der Leitungsebene entsprechender Einrichtungen. Die Gründung erfolgte in bewusster Abgrenzung von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie als Hochschul-Lehrer-Vereinigung, da diese sich in der Vergangenheit häufig kritisch zum System der Fahreignungsbegutachtung geäußert hatte.

Wir haben bislang versucht, unsere Bedenken auf der fachlichen Ebene, in den Gremien des Berufsverbandes und in kollegialen Gesprächen vorzutragen, haben aber leider die Erfahrung gemacht, dass angesichts offenbar massiver wirtschaftlicher Interessen keinerlei Diskussionsbereitschaft besteht. Wir sehen uns deshalb gezwungen, diesen Konflikt nun auf anderen Ebenen zu thematisieren und würden zuerst gerne von Ihnen als Vertreter der Aufsichtsbehörde des Landes erfahren, wie Sie die genannten Entwicklungen einschätzen, welche Maßnahmen Sie planen oder ob Sie diese Entwicklung als politisch gewollt betrachten. Über eine Möglichkeit, die angesprochenen Gesichtspunkte in einem persönlichen Gespräch zu vertiefen, würden wir uns freuen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Bundesgeschäftsstelle des BNV gern zur Verfügung, wir fügen eine kurze Beschreibung unserer Organisation und eine Mitgliederliste bei, weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bnv.de.



Mit freundlichen Grüßen


Dipl.-Psych. Jörg-Michael Sohn

Geschäftsführer Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen


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