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Der Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen
e.V. ist der
Zusammenschluss von
über 80 Verkehrspsychologen mit über 100 Standorten in der gesamten Bundesrepublik, die
sich auf den Bereich der Rehabilitation verkehrsauffälliger Kraftfahrer und verwandte
Themen spezialisiert haben. Sie bieten die Gewähr für eine professionelle, effektive
Arbeit mit Kraftfahrern, die ihre
Fahrerlaubnis verloren haben oder denen der Verlust droht.
Praktisch alle Mitglieder
verfügen zudem über die Amtliche Anerkennung als Verkehrspsychologische Beraterinnen
und Berater gemäß § 4 Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes.
Aktuelles:
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Der BNV hat in
verschiedenen Kommissionen und bei Verbändeanhörungen zur Novellierung des
Punktesystems mit gearbeitet. Das Gesetzgebungsverfahren läuft seit Dezember
2012. Nach unserer Einschätzung sind die beabsichtigten Änderungen überwiegend nützlich und
angemessen, da das System vereinfacht wird, ohne seinen Beitrag zur
Verkehrssicherheit zu verringern.
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Seit dem
01.01.2011 ist ausschließlich die 2. Auflage der "Beurteilungskriterien"
gültig, die von Alkohol- oder Drogenabstinenten in der MPU in aller Regel
aufwendige chemische Abstinenznachweise erfordert. Die Zeiträume, für die
Abstinenz nachgewiesen werden muss, sind für Laien schwer überschaubar und
reichen von sechs Monaten bis mindestens fünfzehn Monaten ("deutlich länger
als ein Jahr").
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Mit der
Überarbeitung der Fahrerlaubnisverordnung sind zum 01.01.2011 die
Nachschulungskurse für Punktetäter abgeschafft worden, die bis da hin bei
einer MPU empfohlen werden konnten. Drogen- und Alkoholnachschulungskurse
gibt es weiterhin. Begutachtungen mit der Fragestellung, ob Personen
sich künftig an die allgemeinen Verkehrsregeln halten werden, können nur
noch klar positiv oder klar negativ ausgehen. Um so wichtiger wird es, sich
vor der MPU um eine ausreichende Qualifikation zu kümmern.
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