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Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen Punkteabbau |
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| Bei einem Stand von 14 bis 17 Punkten kann sich ein Kraftfahrer einer Verkehrspsychologischen Beratung unterziehen. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Verkehrspsychologische Berater amtlich anerkannt ist gemäß §4 Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes.. Fast alle Mitglieder des BNV besitzen diese amtliche Anerkennung. Nehmen Kraftfahrer an dieser Beratung teil, werden im Verkehrszentralregister 2 Punkte abgezogen. Dies ist deshalb wichtig, da weitere Verstöße in diesem Bereich schnell zu einem Anwachsen auf 18 Punkte führen können. Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen wird dann die Fahrerlaubnis praktisch ohne Widerspruchsfrist für mindesten ein halbes Jahr entzogen. Es ist also im Interesse jeden Kraftfahrers, einerseits durch die Reduzierung von Punkten seinen Puffer zu erhöhen, vor allem aber auch mit professioneller erfolgreiche Methoden maßzuschneidern, mit denen er die Chancen auf weitere Punkte verringert. Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen, an drei oder vier Terminen innerhalb von mindestens zwei und höchstens vier Wochen. Die Kosten liegen im Regelfall zwischen 300 und 350€. Zu Beginn der verkehrspsychologischen Beratung muss ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister ("Flensburg") vorliegen. Ein solcher Registerauszug kann gratis beantragt werden. Nach Ende der Beratung wird die Teilnahme bescheinigt. Die Bescheinigung muss der Führerscheinstelle vorgelegt werden, damit sie den Punktabzug gewähren kann. |
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