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Verkehrspsychologische MPU Beratung - Begutachtung Fahreignung - Begutachtungsstellen


Kraftfahrer, bei denen Zweifel an der Fahreignung ausgelöst wurden oder bei denen Zweifel durch eine Begutachtung nicht ausgeräumt werden konnten, haben in vielen Fällen einen Beratungsbedarf, der über verwaltungsrechtliche Fragen hinausgeht

Bei Fragen über die

stehen Mitglieder des BNV sowohl für betroffene Kraftfahrer als auch für Mitarbeiter von Fahrerlaubnisbehörden gern zur Verfügung. Mitglieder des BNV bieten durch ihren Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund einerseits die Gewähr für eine seriöse und kompetente Beratung, andererseits durch ihre völlige Unabhängigkeit von den Begutachtungsstellen für Fahreignung die Gewähr für eine neutrale, institutionsunabhängige Beratung. Zudem verstehen Sie sich im Sinne der Selbstverständniserklärung als Mittler zwischen den berechtigten Anliegen nach Mobilität und den Anforderungen der Verkehrssicherheit - sie sind keiner Seite einseitig verpflichtet.

Weitere Informationen über die Arbeitsgrundsätze und den Hintergrund der Mitglieder finden Sie hier.

Interessant ist für Mitarbeiter von Straßenverkehrsämter die Liste der nach § 71 der Fahrerlaubnisverordnung anerkannten Verkehrspsychologischen Berater (Reduzierung von 2 Punkten), die Mitglieder des BNV sind.

Eine nach Postleitzahlen sortierte Liste von Beratern, die unabhängig von Begutachtungsstellen arbeiten finden sie bei den BNV-Mitgliedern, bei denen die Anerkennung nach § 71 FeV und die Registriernummer jeweils aufgeführt ist.

Eine Liste aller anerkannten Berater, also auch der Mitarbeiter von Begutachtungsstellen finden Sie auf den Seiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen, bdp.

Außerdem haben wir eine aktuelle Liste sämtlicher nach unseren Informationen anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung mit allen Außenstellen ins unsere Website gestellt.


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